Einsparungspotential im Abfallbereich für Schulen
       
 
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Ungeahntes Einsparungspotential im Abfallbereich für Schulen

Nachdem ähnlich wie in vielen Industriebetrieben auch bei Bildungseinrichtungen der Kostendruck immer spürbarer wird, gibt es auch im Abfallbereich entsprechendes Einsparungspotential durch Alternativen zur städtischen Entsorgung.

Dies ist möglich vor dem Hintergrund folgender gesetzlich vorgeschriebener Richtlinien:

Bei Abfällen aus privaten Haushalten greift für die „Müllentsorgung“ der so genannte Anschluss- und Benutzerzwang. Dies beinhalttet eine Andienungspflicht an die kommunalen Entsorgungsträger. (§ 13 Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz, Abs.1, Satz 1).

Der Abfall von Schulen hingegen ist als Abfall anderer Herkunftsbereiche einzustufen. Der Abfallerzeuger kümmert sich selbst um die Entsorgung durch Beauftragung eines Fachunternehmens, welches den Abfall verwertet. (§ 13 Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz, Abs.1, Satz 2).

Insofern kann man, vorausgesetzt dass eine Trennung vor Ort in Papier und „gelbe Tonne“ stattfindet und vorausgesetzt, dass man den unverwertbaren Anteil an Müll weiterhin der Stadt überlässt durch Entsorgungsnachweis dokumentieren, dass besagter Abfall in einer entsprechenden Anlage verwertet wurde.

Der Anschluss- und Benutzerzwang ist also hinfällig.

Dies genau ist der Punkt an dem nun die „Kostenschraube“ ansetzt. Durch die Möglichkeit der uneingeschränkten Vermarktungsmöglichkeiten gegenüber vorheriger Abhängigkeit von den entsprechenden Satzungspreisen lassen sich teilweise gewaltige Einsparungen erzielen.

So praktizierte es beispielsweise bei zahlreichen Schulen das Erzbistums in NRW. Die Einsparung belief sich nach relativ kurzer Zeit auf einen 5 – stelligen Betrag.

Behältersysteme und Abfuhrrhythmen wurden auf Wunsch der Schulen nicht verändert.

Es hat lediglich ein Wechsel des Entsorgers stattgefunden, von den jeweiligen Entsorgungsträgern der Städte hin zur Firma Drekopf.

Um diese Veränderung so wenig aufwendig und reibungslos wie möglich zu gestalten, erfolgte im Vorfeld eine kostenfreie Beratung durch uns.

Anschließend wurden durch ein von der Firma Drekopf vorgefertigtes Musterschreiben die bestehenden Restmüllbehälter bei den jeweiligen Städten gekündigt und gleichzeitig die Dienstleistung durch Dritte zu wirtschaftlicheren Konditionen ausgeführt.

Weitere Informationen und Fragen beantwortet Ihnen gerne :

Christian Luckas
christian.luckas@drekopf.de

+49 (0) 2161 / 6894-23
+49 (0)173-5404326


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Seit 75 Jahren beliefert Georg H. Knickmann e. K. öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Universitäten, Altenheime, Kirchen, Behörden und Unternehmen der privaten Wirtschaft mit hochwertigen Möbeln.

Weitere Informationen über Georg H. Knickmann finden Sie unter: www.schul-knickmann.de


     
 
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